Beschwerde von SPD Ratsmitglied Gezina Stuip wurde stattgegeben

Veröffentlicht am 17.06.2018 in Fraktion

Kreisverwaltung bestätigt Rechtsauffassung von Gezina Stuip

Die Antwort auf die Beschwerde von Gezina Stuip, Mitglied des Verbandsgemeinderates und des Stadtrates in Linz, zur Auftragsvergabe eines Gutachtens zum Thema Fusion in der Sitzung des Verbandsgemeinderats Linz vom 22. März 2018 liegt nun vor.

Die Beschwerde richtete sich gegen die ihres Erachtens undemokratische und entmündigende Methode der Auftragsvergabe des Gutachtens zur Fusion der drei Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz und Unkel. Es war den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats Linz keine Beschlussvorlage/Tischvorlage vorgelegt worden. In der Diskussion zum Thema Auftragsvergabe in der öffentlichen Sitzung durften, nach Meinung des Verbandsbürgermeisters Fischer, weder der Auftragnehmer noch die Kosten für das Gutachten genannt werden.

Diese völlig verantwortungslose, „blinde“ Abstimmung ohne Vorlage sei ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung, so Gezina Stuip. Daraufhin reichte sie die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ein.

In der Antwort der Kommunalaufsicht Neuwied wird u.a. folgendes aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zitiert OVG RLP, Urteil vom 1.6.2010): …… „Demgegenüber ist der Bürgermeister bei umfangreichen oder schwierigen Entscheidungsgegenständen oder bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung für die Gemeinde gehalten, die Ratsmitglieder und Fraktionen schon im Vorfeld der Sitzung des Gemeinderats oder Ausschusses angemessen zu unterrichten.“ Da die Gebietsreform von „historischer Tragweite“ sei, so die Kommunalaufsicht, wäre der Bürgermeister deshalb gehalten gewesen, die Ratsmitglieder und die Fraktionen bereits im Vorfeld der Sitzung angemessen über den Inhalt des beauftragten Gutachtens zu unterrichten. Die Beauftragung des Gutachtens ist dennoch wirksam, da aufgrund des erfolgten Beschlusses (der CDU-Fraktion, der FWG und der FDP im VG-Rat) der Gutachter beauftragt wurde und somit bereits Rechte Dritter betroffen sind.

Dazu Gezina Stuip: „Ich bin der Meinung: So darf kein Bürgermeister mit Ratsmitgliedern umgehen.“

Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat hat nicht nur aus diesem Grund gegen das undemokratische Vorgehen des Verbandsbürgermeisters gestimmt, sondern auch, weil plötzlich die VG-Linz alleine die Kosten für das Gutachten tragen sollte. Anfang März war aber mit den Verbandsgemeinden Unkel und Bad Hönningen die finanzielle Beteiligung vereinbart worden!!

Auch In Zukunft wird dieses vom Verbandsbürgermeister Fischer gezeigte autoritäre Verhalten nicht geduldet, so sagt auch unter anderem der Fraktionsvorsitzende der SPD im Verbandsgemeinderat Linz; Hajo Schwedthelm.

 

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